Hundekot - mehr als ein Ärgernis!

26. Februar 2024: Es handelt sich um weit mehr als ein "Kavaliersdelikt", wenn man die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht entfernt.

Leider erreichen die Marktverwaltung immer wieder Beschwerden über Hundekothaufen, die allerorts zu finden sind. Teils werden die Gehwege damit verschmutzt, teils sind die Grünanlagen damit verunreinigt. Es kommt auch vor, dass Hunde in Privatgrundstücke laufen und dort ihr „Geschäft“ verrichten.
Besonders unverantwortlich handeln die Hundehalter, die ihre Vierbeiner in den Anlagen rund um die Schulen des Marktes Lappersdorf ausführen und dort abkoten lassen. Nicht nur, dass die Hausmeister die unappetitlichen Hinterlassenschaften entfernen müssen, auch die Kinder kommen hier naturgemäß verstärkt damit in Berührung, wenn sie in die Haufen hineintreten. Einige Halter scheuen auch nicht davor zurück, ihre Hunde in landwirtschaftlich genutzten Flächen frei laufen zu lassen und dort sich zu erleichtern.

Eine weitere Unsitte ist es, die vom Markt Lappersdorf zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel überall in der Landschaft, sei es auf Feldern und Wiesen, sei es auf Feldwegen oder wo auch immer, abzulegen.

Hierzu möchten wir auf einige Aspekte hinweisen.

Dass es äußerst unangenehm ist, wenn man in solche „Hinterlassenschaften“ tritt, sei es auf Gehwegen, sei es in Wiesen oder anderen Grünanlagen, dürfte jedem einleuchten. Dass es aber schlichtweg auch verboten ist, seine Hunde auf fremde Grundstücke koten zu lassen, dürfte offensichtlich nicht allgemein bekannt sein.

• Die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze verbietet es, die Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.
• Privatgrundstücke, egal ob es sich um Grundstücke der öffentlichen Hand oder um reine Privatgrundstücke handelt, dürfen nicht durch Fremde verunreinigt werden. Hiergegen kann der Grundstückseigentümer privatrechtliche, auf das BGB gründende Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche stellen.

Eigentlich bräuchte man aber keine derartigen gesetzlichen Regelungen, wenn jeder Mitbürger seinen gesunden Menschenverstand walten ließe. Denn welcher Hundehalter ist schon begeistert, wenn plötzlich auf oder vor dem eigenen Grundstück solche Verunreinigungen zu finden sind? Darüber hinaus ist es sowohl für die Grundstückseigentümer als auch für die Bauhofmitarbeiter eine nicht hinnehmbare Zumutung, derartige „Hinterlassenschaften“ entfernen zu müssen! Auch in diesem Bereich gilt das „Verursacherprinzip“, das heißt, wer die Verunreinigung schafft, in diesem Fall durch Hundehaltung, hat auch selbst und unverzüglich für die Beseitigung zu sorgen.

Wer seinen Hund in landwirtschaftlich genutzten Flächen koten lässt, handelt sogar noch unverantwortlicher! Hundekot enthält eine Vielzahl von Bakterien, unter anderem auch den so genannten „Neospora caninum“-Parasiten. Der Hund dient hier als sog. „Endwirt“, das heisst, er selbst ist von keiner Krankheit befallen, scheidet aber die Erreger mit dem Kot aus. Diese „Oozysten“ sind in der Umwelt sehr stabil. Dieser Erreger kann, wenn er über das Futter von Rindern aufgenommen wird, zu verschiedenen Erkrankungen führen, z.B. Fehl- und Totgeburten der Kälber, reduzierte Milchleistung der Kühe, um nur einige zu nennen. Über diesen Zusammenhang (Hundekot, Aufnahme durch Rinder über das Futter, Erkrankungen) liegen wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die nicht bezweifelt werden können. Es handelt sich daher um weit mehr als ein „Kavaliersdelikt“, wenn man beim „Gassigehen“ seinen Hund einfach von der Leine lässt, damit er in landwirtschaftlich genutzten Flächen sein „Geschäft“ verrichtet. Die mit Hundeexkrementen durchsetzten Futterwiesen führen beim Mähen nicht nur zu einer Verunreinigung der landwirtschaftlichen Geräte, sondern auch, wie oben dargestellt, zu zum Teil extremen Gefährdungen für die Rinder.

Die Produktion einwandfreier Lebensmittel durch die Landwirtschaft ist ein Anliegen, das jedem von uns am Herzen liegen sollte. Hierzu seinen zumutbaren Anteil beizutragen, sollte für jeden Bürger eine Selbstverständlichkeit sein.

Der Markt Lappersdorf hat mittlerweile an rund 25 Standorten Spender für Hundekotbeutel mit entsprechendem Abfalleimer installiert. Wir bitten daher alle Hundehalter, dieses kostenlose Angebot anzunehmen und den Kot mittels der angebotenen Beutel in den öffentlichen Abfalleimern zu entsorgen.

Sollten Sie Vorschläge für weitere Standorte haben, können Sie diese jederzeit bei der Marktverwaltung melden.

Hundekotbeutelspender am Spielplatz Hölla Äcker