BBP "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof"

22. Januar 2024: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB); Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB GB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 08.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof“ beschlossen. Gleichzeitig ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen worden. Es handelt sich hierbei um das 6. Änderungsverfahren, das nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt wird. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Marktgemeinderatssitzung vom 16.01.2024 ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und der Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 16.01.2024, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 159/10 und 938 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Hainsacker, und ist aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich.


Auszug rechtsgültiger Flächennutzungsplan; verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Markt Lappersdorf


Auszug Flächennutzungsplan 6. Änderung; verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Markt Lappersdorf


Auszug Bebauungsplan; verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Markt Lappersdorf


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans möchte der Markt Lappersdorf, neben den politischen Forderungen, den vor Ort benötigten Energie- und Strombedarf auch vor Ort zu erzeugen, zu nutzen und damit unabhängig von nationalen und internationalen Energieimporten zu sein, auch einen weiteren Schritt in Richtung unabhängige Energieversorgung gehen.

Planungsrechtliches Verfahren

Der Bebauungsplan wird vorhabenbezogen im Sinne des § 12 BauGB aufgestellt. Die Festsetzungen und Bestimmungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in Abstimmung mit dem Vorhabenträger dabei so gefasst, dass hierdurch das Vorhaben hinreichend konkretisiert ist. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist integrierter Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „PV-Photovoltaik“ ausgewiesen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Vorentwürfe der Bauleitpläne „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes, jeweils in der Fassung vom 16.01.2024, sind entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB im Internet unter www.lappersdorf.de vom

12. Februar bis einschließlich 13. März 2024

veröffentlicht.

Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit:

Zusätzlich liegen die Vorentwürfe der Bauleitplanung „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof“ in der Fassung vom 16.01.2024 in der Zeit vom

12. Februar bis einschließlich 13. März 2024

im Rathaus des Marktes Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, Zimmer Nr. 205, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich: 14:00 bis 16:15 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in elektronischer Form an kathrin.riederer@lappersdorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne und dem Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können § 3 Abs. 3 BauGB.

Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt der Markt Lappersdorf personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Lappersdorf, den 18.01.2024

Christian Hauner
Erster Bürgermeister