Änderung der Benutzung- und Gebührensatzungen der Kinderbetreuungseinrichtungen

28. August 2023: Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 8. August 2023 folgende Satzungen beschlossen:
  • Satzung für die Kinderkrippen und Kindergärten des Marktes Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Kinderkrippen und Kindergärten des Marktes Lappersdorf vom 8. August 2022 außer Kraft.
  • Satzung für die Mittagsbetreuung des Marktes Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 8. August 2022 außer Kraft.
  • Satzung für die Kinderhorte des Marktes Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom
    8. August 2022 außer Kraft.
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung „Mensabetrieb“ für Ganztagesklassen an der Grundschule sowie Mittelschule Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 9. August 2022 außer Kraft. Die Gebührensätze gelten jedoch noch bis 31. Dezember 2023.
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippen und Kindergärten des Marktes Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft. Die Änderung der Gebühren tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krabbelstube des Marktes Lappersdorf vom 8. August 2022 außer Kraft. Die Gebührensätze gelten noch bis 31. Dezember 2023.
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderhorte des Marktes Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft. Die Änderung der Gebühren tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14. September 2022 außer Kraft. Die Gebührensätze gelten noch bis 31. Dezember 2023.
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung Hainsacker des Marktes Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft. Die Änderung der Gebühren tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14. September 2022 außer Kraft. Die Gebührensätze gelten noch bis 31. Dezember 2023.
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Ferienbetreuung des Marktes Lappersdorf vom 16. August 2023. Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Ferienkindergartens des Marktes Lappersdorf vom 14. März 2018 außer Kraft.

Die Satzungen liegen im Rathaus des Marktes Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf aus und können während der gewöhnlichen Öffnungszeiten bzw. über die folgenden Links eingesehen werden.

Lappersdorf, den 16. August 2023

Christian Hauner
Erster Bürgermeister